Rechtsprechung
BGH, 25.05.1976 - VI ZR 101/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Schienenfahrzeugführers zur Abgabe eines Läutesignals und zur Drosselung der Geschwindigkeit an nicht voll einsehbaren Fußgängerüberwegen - Mitverschulden eines verletzten Fußgängers wegen Nichtbeachtens des Hinweisschildes mit der Aufschrift ...
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 26
Pflichten der Führer von Schienenfahrzeugen
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2014
- MDR 1977, 44
- VersR 1976, 960
- DB 1976, 1330
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.1975 - VI ZR 42/74
Pflichten eines Straßenbahnführers auf Fußgängerüberwegen
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - VI ZR 101/75
Die Führer schienengebundener Fahrzeuge: haben, wenn sie - wie hier der Erstbeklagte - den Verkehrsraum öffentlicher Straßen benutzen, ohne Rücksicht auf ihr Vorfahrtrecht die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, vor allem deren § 1 zu beachten (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 1975 - VI ZR 42/74 = VersR 1975, 1007).Es kann allenfalls zweifelhaft sein, ob er die Geschwindigkeit auch dann stark herabsetzen muß, wenn er rechtzeitig vor Erreichen des Fußgängerüberwegs durch ein Läutesignal auf sein Herannahen aufmerksam gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 1975 - VI ZR 42/74 = a.a.O.).
- BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von …
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - VI ZR 101/75
Müßten die Fahrer von Schienenfahrzeugen dieses Gebot beachten, so würde das darauf hinauslaufen, daß sie auch dann das ihnen zustehende Vorrecht nicht ausüben dürften, wenn es ihnen von den Fußgängern tatsächlich eingeräumt würde (vgl. die ähnliche Lage im Falle BGHZ 63, 327, 331). - BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54
Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - VI ZR 101/75
Der von der Revision ins Feld geführte Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1954 (BGHZ 14, 232) steht dem nicht entgegen. - BGH, 05.11.1974 - VI ZR 91/73
Pflichten des Führers einer Straßenbahn
Auszug aus BGH, 25.05.1976 - VI ZR 101/75
Entgegen der Meinung der Revision ist das Vorrecht der Straßenbahn gegenüber sonstigen Verkehrsteilnehmern keineswegs völlig uneingeschränkt (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1974 - VI ZR 91/73 = LM StVO § 9 Nr. 22 = VersR 1975, 258, 259).
- BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89
Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung
Er hatte, da er eine öffentliche Straße kreuzte, seine Fahrweise nach den Vorschriften der StVO auszurichten (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1974 - VI ZR 91/73 - VersR 1975, 258, 259; vgl. ferner Senatsurteile vom 21. März 1961 - VI ZR 180/60 - VersR 1961, 475, 476, vom 27. Juni 1975 - VI ZR 42/74 - VersR 1975, 1007, 1008 und vom 25. Mai 1976 - VI ZR 101/75 - VersR 1976, 960, 961). - OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03
Haftung bei Verkehrsunfall: Abbiegen einer Straßenbahn trotz Durchfahrtsverbot …
Ein erneutes Anfahren und Überfahren der Fußgängerfurt wäre dann nur zulässig gewesen, wenn nach dieser Orientierung eine Überquerung von Fußgängern ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. auch BGH NJW 76, 2014; OLG Düsseldorf MDR 69, 392).